Wenn die Probleme mit Ihrem Kind Ihre Kräfte und Möglichkeiten übersteigen, steht Ihnen gesetzliche Hilfe zu. Dazu müssen Sie bei Ihrem örtlichen Jugendamt Hilfe zur Erziehung beantragen. Hier erhalten Sie ausführliche Beratung und es wird gemeinsam mit Ihnen die entsprechende und notwendige Hilfe veranlasst.
Verfahrenshinweise
Unterstützung, Hilfe oder Rat bei der Erziehung erhalten Väter und Mütter mit Sorgerecht durch das zuständige Jugendamt, entsprechende Beratungsstellen oder auch direkt bei Trägern der Kinder- und Jugendhilfe. Entsprechend einer Notwendigkeit werden gemeinsam geeignete Hilfeformen ausgewählt.
Rechtsgrundlagen
Die rechtlichen Grundlagen sind im Achten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) definiert.